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Planungshilfe Kranbahnen
Leistungsübersicht
Befestigung der Kranstützen
Brückenantrieb
Hubwerk/Hebezeug
Steuerung
Einsatz im Freigelände
Sicherheits-, Mindestmontageabstände
Lackierung / Anstrich
Transport
Montage
Abnahme

 
Die Befestigung kann erfolgen mit:
Verbundanker
Auf einem vorhandenen ausreichend bewehrten oder neu erstellten Fundament werden die Kranstützen mit Gewindestangen und Mörtelpatronen befestigt. Der tragende Betonboden muß mind. 200 mm stark sein und der Güte B 25 entsprechen. Der Mindestabstand einer Ankerschraube zum Betonrand oder einer Dehnungsfuge muß 160 mm betragen und die Fußplatte darf nicht über Dehnungsfugen liegen. Estrich wird nicht als tragend angesehen. Entweder muß der Estrich entfernt oder um die Estrichstärke verlängerte Gewindebolzen eingesetzt werden. Unerläßlich ist die Prüfung eines vorhandenen Betonbodens durch einen Statiker, der überprüfen muß, ob die vom Kran ausgehenden Schnittkräfte übernommen werden können. Die entstehenden Schnittkräfte für Ihre Kranbahn sowie die Abmessungen der Fußplatten der Kranstützen übermitteln wir Ihnen mit Ihrem Angebot.

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Ankerschrauben
Steht kein tragfähiger Boden zur Verfügung, kann ein Betonfundament für die einzelnen Kranstützen erstellt werden. Ankerschrauben werden nach Schablone in der 1000 mm tiefen Grube aufgestellt und eingegossen. In den Ankerschraubensätzen sind alle für die Montage erforderlichen Bauteile, die Pläne sowie die Schablone enthalten.

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Abweichung des Untergrundes von der Waagrechten:
Die zulässige, maximale Abweichung beträgt Stützenabstand B/L : 1000, entsprechend 1 mm auf 1000 mm Stützenabstand. Zusätzliche Abweichungen bis nochmals 1 mm insgesamt können durch Unterlegen mit Blechen ausgeglichen werden. Bei größeren Höhendifferenzen bieten wir Ihnen gerne eine individuell angepaßte Kranbahn an, die auch besondere Gegebenheiten berücksichtigt.

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Brückenantrieb (Modelle P300-500)
Die Kranbrücke kann für das manuelle Verschieben an der Last mit Rollfahrwerken oder motorisch angetrieben mit Elektrofahrwerken ausgerüstet werden. Wir empfehlen motorischen Antrieb bei ständiger Nutzung ab 1000 kg und bei mittlerem Einsatz ab 2000 kg Tragfähigkeit. Für alle Modelle stehen Antriebsaggregate mit 1 oder 2 Fahrgeschwindigkeiten zur Verfügung. Die 2 stufigen Antriebe empfehlen sich insbesondere bei langen Fahrwegen und hohen Tragfähigkeiten, damit bei weiten Strecken eine große Fahrgeschwindigkeit erreicht werden kann, Lasten aber auch langsam angefahren oder abgebremst werden können, ohne ins Pendeln zu geraten.

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Das Hubwerk kann ein Handketten- oder Elektrokettenzug sein. Hebezone Kranbahnen werden in Verbindung mit elektromotorisch angetriebenen Hebezeugen mit Netzanschlußschalter in einer Kranstütze und der kompletten Stromzuführung zum Hebezeug geliefert. Das Eigengewicht eines Hebezone Standardhebezeuges ist in den Tragfähigkeitsangaben für alle Krane bereits berücksichtigt. Lediglich bei Hubwegen von mehr als 5 m im Mehrstrangbetrieb muß das Eigengewicht der Kette beaufschlagt werden. Eine Ausnahme bildet noch die Verwendung des Elektrokettenzuges Kurze Katze in der Ausführung EKE oder EKH, da hier ein verstärktes Fahrbahnprofil verwendet werden muß.

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Die Steuerung des elektrischen Hubwerkes ist in der Standardausführung als Mitgängersteuerung ausgeführt - die Steuertafel hängt vom Hebezeug herab und der Bediener folgt dem Hebezeug bzw. der Last. Bei motorisch angetriebener Kranbrücke ist die Brückenfahrt ebenfalls in der Steuertafel des Hebezeuges integriert. Die Steuerung einer Kranbahn ist jedoch auch problemlos mit funkferngesteuerten Kommandotafeln möglich, wenn über unbegehbare Hindernisse transportiert werden muß.

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Für den Einsatz im Freigelände muß die Kranbahn mit einem Wetterschutzpaket, bestehend aus Lagerabdeckungen und geeigneter Verkabelung, ausgerüstet werden. Für das Parken des Hebezeuges in Ruhestellung sind leichte Wetterschutzdächer unverzichtbar.

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Unsere Krane entsprechen mindestens der Hubklasse HC2 und der Beanspruchungsgruppe S2 oder S3 nach EN 15011. Für Krane, die vorwiegend oder ständig Lasten nahe der Nennlast transportieren, im Dauerbetrieb arbeiten, im Greifer- Magnet- oder Automatikbetrieb eingesetzt werden, sind höhere Einstufungen bis zu HC4 S9 lieferbar. Bei der Einstufung beraten wir Sie gerne, benötigen jedoch Ihre detaillierten Angaben zu Einsatzart- und Häufigkeit.

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Sicherheits- und Mindestmontageabstände zur Umgebung
Sicherheitsabstände
  Maß A V I V
A 100 500
B 100 --
C 500 500
D 500 --
AV = Außerhalb des Arbeits-Verkehrsbereiches mm, IV = Innerhalb des Arbeits-Verkehrsbereiches mm
Im allgemeinen ist der Arbeits- und Verkehrsbereich von Flurhöhe aus 2,5 m

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Der Grundanstrich der Krane erfolgt in RAL 5015 blau. Gegen einen geringen Aufpreis können auch RAL 1007 hellgelb und RAL 6011 maschinengrün geliefert werden. Zusätzliche Decklackierungen oder andere Farben sind gegen Mehrpreis möglich. Bitte beachten Sie in diesem Fall die folgenden Hinweise unter Transport.

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Der Transport der Krane erfolgt zerlegt und offen, gegebenenfalls gebündelt auf Paletten, da eine Rundumverpackung nicht im Verhältnis zu den sehr günstigen Kranpreisen steht. Farbschäden lassen sich dabei nicht immer vermeiden, so daß jeder Lieferung Ausbesserungsfarbe beigefügt wird. Bei hochwertigen Deck- Spezial- bzw. Mehrfachlackierungen kann gegen Mehrpreis eine Folienschrumpfverpackung und eine Spezialpalettierung geliefert werden, die einen hohen Schutz gegen Farbschäden bietet.

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Die Montage standardisierter Kranbahnen kann leicht in Eigenregie vorgenommen werden, da die Lieferungen komplett mit allem erforderlichen Zubehör vom Netzanschlußschalter bis zum Warnaufkleber und mit einer detaillierten Montageanleitung erfolgen. Auf Wunsch können wir Ihre Kranbahn jedoch auch betriebsfertig aufstellen, nachdem von einem örtlichen Bauunternehmen die eventuell erforderlichen Betonarbeiten ausgeführt wurden.

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Eine Abnahme der Kranbahn vor der Inbetriebnahme durch einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Kransachverständigen wird erforderlich, wenn der Kran mehr als 1000 kg Tragfähigkeit besitzt oder mehr als eine Kranbewegung kraftbetrieben ist, z. B. außer Heben noch Katzfahren oder Brückenfahrt. Die Abnahme kann durch Hebezone oder einen ermächtigten Kransachverständigen in Ihrer Nähe oder von Sachverständigen der Technischen Überwachung vorgenommen werden.

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