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Wirbelhaken als Kranhaken
Die  Berufsgenossenschaft warnt vor der Verwendung von Wirbelhaken als Kranhaken, wenn nicht die folgenden Voraussetzungen gegeben sind:

Der Wirbelhaken muß mit einem Gleit- oder Kugellager versehen sein.

Haken ohne Gleit- oder Kugellager müssen zur Verminderung der Reibung eine Unterlegscheibe zwischen Hakenkörper und Mutter aufweisen. Die Unterlegscheibe und die Auflageflächen müssen mechanisch bearbeitet sein.

Haken ohne Kugellager oder spezielles Gleitlager dürfen nicht unter Last gedreht werden und der Einbau an Festpunkten ist nicht zulässig, wenn Drehmomente eingeleitet werden.

Mit Messinggleitlager sind die Typen WMWH und WMSLW ausgerüstet. Diese Modelle sind nicht  für das Drehen unter Last geeignet. Hebezone Lasthaken Typ WMWHK sind mit Kugellager ausgerüstet und können daher auch unter Last gedreht werden.

Hebezone empfiehlt jedoch grundsätzlich, nur Originalersatzteile des jeweiligen Kranherstellers zu verwenden. Sind diese nicht (mehr) erhältlich oder sollen die Wirbelhaken als Übergangslösung eingesetzt werden, achten Sie unbedingt darauf, daß

keine mechanischen Hubbegrenzungen oder Endschalter durch die gegenüber dem Originalhaken andere Form außer Betrieb gesetzt werden.

Bei vorhandener mechanischer Rutschkupplung, die durch Anfahren des Lasthaken an das Gehäuse anspricht, Beschädigungen des Hebezeuges vermieden werden.

In der Regel verfügen solche Hebezeuge über Gummikappen oder Federn, die den entstehenden Ruck bei Anfahren der Rutschkupplung (Notendbegrenzung) dämpfen. Diese Funktion darf nicht außer Kraft gesetzt werden. Für weitere Auskünfte stehen wir gerne zur Verfügung.

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