Warenkorb
Drucken
Sicherheitshinweise zum Seilschloß SKE2

Anwendungsbereich
Seilschlösser nach DIN 15315 dürfen nur für Seile verwendet werden, die nach der Verordnung über Aufzuganlagen (Aufzugverordnung - AufV) und den Technischen Regeln (TRA) berechnet wurden. Sie sind für Drahtseile mit einer Nennzugfestigkeit der Drähte von mehr als 1770 N/mm² nicht geeignet.

Die Belastbarkeit der Seilendverbindung hängt entscheidend vom verwendeten Seil ab und kann deshalb nur mit dem in der Praxis eingesetzten Seil ermittelt werden.

Montage
Seilschloßgehäuse und Keil sollten vor dem Zusammenbau auf die Funktionsfähigkeit beeinträchtigende Schäden hin überprüft werden.

Der Splint hält im Lieferzustand Gehäuse und Keil zusammen. Bei eingebautem Seilschloß ist er entbehrlich.

Es ist wichtig, daß nur in den Abmessungen zueinander passende Keile und Gehäuse mit der richtigen Festigkeit für das jeweilige Stahldrahtseil verwendet werden. Ansonsten kann das Seil oder das Seilschloß versagen oder das Seil durchrutschen. Änderungen am Gehäuse oder am Keil sind verboten.

Gehäuse und Keile anderer Hersteller, auch der gleicher Seilgröße, dürfen nicht mit unseren Seilschlössern kombiniert werden. Beim Zusammenbau sollte immer kontrolliert werden, ob der Keil (zusammen mit dem Seil) zu dem Gehäuse paßt. Ein zu großer Keil oder ein Keil mit falschem Keilwinkel kann nicht tief genug in das Gehäuse eingezogen werden, um eine sichere Endverbindung zu bilden; ein zu kleiner Keil sitzt zu tief im Gehäuse und die dadurch bedingte zu hohe örtliche Belastung kann zum Brechen des Gehäuses und zum Durchziehen des Keiles führen.

Um die Gefahr einer Verwechslung von Gehäuse und Keil verschiedener Größen oder unterschiedlicher Herkunft zu mindern, empfehlen wir, Gehäuse, Bolzen und Keil während der Lagerung und beim Transport der Seilschlösser zusammengebaut zu halten.

Wenn ein Seilschloß erneut als Endverbindung an einem Seil montiert wird, muß das Seil gekürzt werden. Die durch die vorherige Befestigung verursachte Abplattung und/oder Beschädigung des Seiles darf nicht im tragenden Seil oder im Klemmbereich auf beiden Seiten des Gehäuses des Seilschlosses und des Keils liegen.

Das aus der Klemme laufende Totseilende muß für eine Sicherung entsprechend dem folgenden Bild lang genug sein.

Um zu verhindern, daß sich drehungsarme Seile verformen, sollten diese beim Biegen um den Keil abgebunden werden (z. B. mit Klebeband). Ist die Montage erfolgt, sollte die Abbindung so weit wie möglich wieder entfernt werden, um eine Prüfung des Seiles zu ermöglichen.
Beim Betrieb von Seilschlössern ist es wichtig, daß der Keil und das Seil richtig im Gehäuse sitzen. Falls dies nicht der Fall ist, kann, insbesondere bei der ersten Inbetriebnahme der Endverbindung, das Seil durch das Seilschloß gezogen werden oder der Keil kann aus dem Gehäuse springen, besonders wenn das Seil neu ist.

Zur Montage sollte zunächst an beiden Seilenden gleichzeitig gezogen werden, um das Seil und den Keil in das Gehäuse zu ziehen. Danach sollte der Keil unter Zuhilfenahme eines Holzklotzes oder mit einem Holzstück als Zwischenlage eingeschlagen werden. Anschließend sollte unter Aufsicht eine Last, die mindestens 10% der Mindestbruchkraft des Seiles entspricht, aufgebracht und gehalten werden, damit sich Keil und Seil im Gehäuse setzen.

Das Totseilende sollte entsprechend der im Bild gezeigten Methode gesichert werden. Zweck der Sicherung ist es, ein Durchrutschen des Seils bei einem möglichen Lösen des Keiles bei der Montage oder beim Betrieb zu verhindern. Es können für bestimmte Anwendungen andere Methoden der Totseilsicherung sinnvoll sein. Es muß geprüft werden, was für den jeweiligen Anwendungsfall erlaubt und sinnvoll ist.

Die Drahtseilklemme soll verhindern, daß das Seil aus dem Seilschloß rutscht, bevor der Keil richtig klemmen kann. Der Drahtseilklemmenkörper sollte nicht auf das glühgetrennte Ende des Seiles aufgesetzt werden. Der Abstand A (siehe Bild) muß eingehalten werden.

Wird das Seil vollkommen entlastet, kann der Keil sich wieder lösen. In diesem Fall ist besonders sorgfältig vorzugehen.

Es muß vor der Inbetriebnahme sichergestellt sein, daß der Bolzen gegen Herausrutschen gesichert ist.

Seilschlösser dürfen bei Frost nicht zum Einsatz kommen.

Prüfung
Bei jeder Inspektion des Seiles müssen auch die Seilendverbindungen mit Seilschlössern überprüft werden. Auf folgende Punkte ist besonderes Augenmerk zu legen:
  • Beschädigungen am Seil, z.B. gebrochene Drähte oder Verformung des Seiles an der Stelle, an der es aus dem Gehäuse austritt.
     
  • Zustand des Seilschloßgehäuses, z.B. Risse. Besonders wichtig, wenn festgestellt wird, daß der Keil sehr weit vorsteht. Die Laschen des Gehäuses sollten auf Verformungen, Risse und andere Fehler untersucht werden.
     
  • Sicheren Sitz und die enge Passung des Keils.
     
  • Zustand des verwendeten Bolzens und der zugehörigen Sicherung (z.B. Splint). Der Bolzen gehört nicht zum Lieferumfang.

Die inneren Gehäusewandungen und der Keil sowie der im Seilschloß liegende Teil des Seiles sind jedes Mal zu überprüfen, wenn das Seilschloß auseinander genommen wird. Schadhafte Teile müssen ersetzt werden.

Wurden Seilschlösser erhöhten Temperaturen (z.B. Feuer) ausgesetzt, sind diese außer Betrieb zu nehmen und durch neue zu ersetzen.



Die Klemme soll zwischen 20 und 40% der Keillänge (L) vom Seilschloßgehäuse entfernt montiert werden. Ist der Abstand kleiner, kann das Seil verformt werden,  ist der Abstand größer kann der Keil aus dem Gehäuse fallen, wenn das Seil entspannt ist.

Seilschloß SKE2
Infothek

Hebezone Startseite