Prüfdienst - Nicht alles ist so, wie es
scheint – aus dem Prüfalltag
Anschlagpunkte
Welcher
Anschlagpunkt darf es denn sein?
So vielfältig wie die Anwendungen
sind auch die möglichen Varianten von Anschlagpunkten. Zugegeben:
die Unterscheidungsmerkmale liegen nicht immer ganz eindeutig auf der
Hand, aber mit den nachfolgenden Hinweisen, können Sie die Auswahl
zumindest schon mal deutlich eingrenzen:
Das A und O ist natürlich die
Tragfähigkeit.
Aber: orientieren Sie sich nicht nur an der angegebenen maximalen
Tragfähigkeit des Anschlagpunktes – die zulässige Tragfähigkeit variiert
oft, je nachdem ob die Last seitlich oder senkrecht angeschlagen wird.
Gleiches gilt für das Anschlagen mit 2, 3 oder 4 Strängen: auch hier
verändert sich meist die maximale Last aufgrund der Neigungswinkel der
Anschlagmittel!
Bei allen unseren Anschlagpunkten finden Sie Auslegungstabellen
mit Informationen über die unterschiedlichen Tragfähigkeiten:
Einige Anschlagpunkte bieten allerdings die volle Tragfähigkeit,
egal ob sie senkrecht oder seitlich angeschlagen werden. (Abb. RSC2 / RSC3)
Wählen Sie den Anschlagpunkt immer
nach der Tragfähigkeit und nicht nach der von Ihnen gewünschten
Gewindegröße aus – ein M10 Gewinde und 10.000 kg Last geht leider
physikalisch nicht…
Spezielle Anschlagpunkte sind für Durchgangsbohrungen ohne
Gewinde konzipiert: diese werden mit verlängerter Schraube und
Kontermutter geliefert.
(z.B.
RSC4A /
RSC4B)
Hauptsächlich im 1-Strang Betrieb soll der Anschlagpunkt häufig auch
unter Last noch drehbar sein. Verwenden Sie in diesem Fall einen
mit Kugellager anstelle des Gleitlagers.
(Abb.
RSA / RSAS / RSAE)
Wenn durch die Umgebungsbedingungen mit erhöhtem
Korrosionsrisiko zu rechnen ist, greifen Sie auf verzinkte Varianten
oder sogar Edelstahl zurück – Letzteres bietet auch eine höhere
Beständigkeit gegenüber Chemikalien. (Abb.
RST)
Achten Sie zu guter Letzt
darauf, dass die Größe des Bügels oder der Öse zu dem von
Ihnen eingesetzten Haken passt.
Das Internet bietet eine große
Auswahl an Hilfsmitteln zur Sicherung von Ladung und es ist sehr
einfach, sich das günstigste Angebot herauszusuchen. Achten Sie in jedem
Fall darauf, dass Spann- bzw. Zurrgurte nach der DIN EN 12195-2
hergestellt sind. In dieser Norm ist festgelegt, wie ein Gurt zu prüfen
ist, welche Sicherheitsreserven vorhanden sein müssen, bevor er bricht,
oder wie groß die Dehnung bei maximaler Zurrkraft sein darf. Einen
Hinweis auf diese Norm sollten Sie auf dem Label finden, das am Gurtband
und/oder der Ratsche angebracht ist.
Häufig suchen
Anwender auch nach einer CE-Kennzeichnung der Produkte, um sicher zu
sein, dass diese auch gemäß gültiger Vorschriften entwickelt und
hergestellt wurden. Aber Achtung: dies gilt nicht für Zurrgurte.
Bei Zurrgurten darf kein CE-Zeichen auf dem Zurrgurt angebracht sein (§7 Produktsicherheitsgesetz)!
Ein Zurrgurt mit CE-Zeichen führt zur sofortigen
Ablegereife. Sollten Sie trotzdem ein CE-Zeichen auf dem Label
finden, dürfen Sie diesen nicht verwenden.
Die Zurrgurte der
Hebezone entsprechen ausnahmslos der DIN EN 12195-2.
Zusätzlich sind die meistverwendeten Zurrgurte auch
noch GS-geprüft: der TÜV bzw. die DGUV bestätigen damit,
dass unsere Produkte auch tatsächlich den Anforderungen an
Sicherheit und Gesundheitsschutz entsprechen. Achten Sie beim
Kauf einfach auf das kleine - Siegel.
Leider hat die Vergangenheit gezeigt, dass immer wieder
Zurrgurte in den Umlauf gebracht wurden, die zwar laut
Herstellerangaben die zuvor genannte Norm erfüllen und auch
entsprechend gekennzeichnet waren, am Ende aber nachweislich
nicht die erforderlichen Sicherheitsstandards erfüllten. Für Sie
als Anwender ist es nahezu unmöglich, Qualitätsunterschiede
wirklich zu erkennen und auch Fachleute können diese oft nur im
Laborversuch ermitteln. Deshalb gibt es letztlich nur eine
Empfehlung: kaufen Sie diese Produkte am besten bei Anbietern,
die Sie kennen, mit denen Sie schon lange zusammenarbeiten oder
die schon lange am Markt sind.
Klare Kante
zeigen: wann sollten Sie einen Kantenschutz einsetzen?
Beim Heben von Bauteilen oder Maschinen mit textilen
Anschlagmitteln werden diese in der Regel um die Last herum
gelegt. Neben der mechanischen Beanspruchung durch das Gewicht
der Last, tritt sehr häufig ein weiteres Problem auf: die sogenannte
scharfe Kante.
scharfe Kante = r < d
Sie ist eine der Hauptursachen für
Beschädigungen z.B. an Rundschlingen.
Dabei ist nicht jede Kante automatisch eine scharfe Kante:
entscheidend ist der Radius der Kante.
Und welcher Radius dabei noch tolerierbar ist, hängt
wiederum vom Anschlagmittel ab. Je dicker eine
Rundschlinge oder ein Hebegurt ist, desto größer
muss der Kantenradius sein, damit keine scharfe Kante
vorliegt. Denn: gemäß DGUV 209-013 liegt eine
scharfe Kante bereits dann vor, wenn der Radius r der Kante
kleiner als der Durchmesser d bzw. die Dicke des Bandes oder der
Schlinge ist.
Merke: Selbst eine vermeintlich „runde“ und damit augenscheinlich
unkritische Kante, kann aus Sicht des Anschlagmittels zu scharf sein.
In vielen Fällen ist deshalb ein Kantenschutz- oder
Kantenschoner notwendig. Wird dies nicht beachtet,
kann es zu einer Beschädigung des Anschlagmittels
kommen: Hebebänder oder Rundschlingen werden durch
die Kante angeschnitten besonders wenn die Last sich
zusätzlich noch quer zum Anschlagmittel bewegt. Das
Arbeitsmittel wird dadurch unbrauchbar, da die
erforderliche Sicherheit nicht mehr gewährleistet
ist.
Gehen Sie im Zweifel deshalb kein Risiko ein
und verwenden Sie einen Kantenschutz. Dies kann
nicht nur Arbeitsunfällen vorbeugen, sondern
verlängert auch die Lebensdauer der Anschlagmittel
und spart damit langfristig Kosten.
Tipp: die scharfe Kante muss nicht nur bei textilen
Anschlagmitteln, sondern auch bei der Verwendung von
Drahtseilen und Anschlagketten berücksichtigt
werden.
Nicht alles ist so, wie es
scheint – aus dem Prüfalltag
Sicherheit geht vor! Eigentlich eine
Binsenweisheit, die aber schnell mal außer Acht gelassen wird, wenn man
vermeintlich Geld sparen kann. Machen Sie keine Kompromisse bei der
Anschaffung von Kränen, Hebezeugen oder Anschlagmitteln und sparen Sie
nicht an der falschen Stelle: achten Sie darauf, dass diese den
geltenden Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen und auch für
den jeweiligen Anwendungsfall geeignet sind.
Aber auch das beste Produkt hält nicht ewig und kann durch
Überlastung oder Verschleiß beeinträchtigt sein. Deshalb sollten Sie die
eingesetzten Arbeitsmittel in jedem Fall vor jedem Gebrauch
kontrollieren.
Zusätzlich sollten diese
Arbeitsmittel gem. DGUV-Regeln min. 1x pro Jahr von einem Sachkundigen überprüft
werden.
„Das können wir alles selbst machen!“, hören wir oft.
Soll eigentlich heißen: das Geld für die Prüfung der Arbeitsmittel
sparen wir uns. Der Gedanke ist nachvollziehbar, aber machen Sie doch
mal den Test: hätten Sie den Fehler erkannt…?
Hebezone Prüfdienst:
Wir prüfen nach den geltenden DGUV-Vorschriften und Regeln
weitere Infos