|
|
Anschlagmittel und Hebezeuge müssen regelmäßig
entsprechend den Vorschriften, je nach Einsatzbedingung, einer
Sicherheitsüberprüfung durch befähigte Personen unterzogen werden. Für
Anschlagketten ist eine besondere Rissprüfung, z. B. durch magnetische
Durchflutung, vorgeschrieben. Bei Elektroketten- und Seilzügen müssen
Dokumentationen über Einsatzart und -häufigkeit vorgenommen oder Zählwerke
installiert sein, um die Restlaufzeit zu ermitteln und das Gerät rechtzeitig
generalüberholen zu können.
Darüber hinaus gibt es Bestimmungen, die eventuelle
Besonderheiten bei Einsatz in bestimmten Bereichen betreffend, z.B. in
Feuerverzinkereien und Baubetrieben, zu
beachten sind.
|