1. Einleitung In
einer komplexer werdenden Wirtschafts- und Geschäftswelt hängt das Vertrauen
unserer Geschäftspartner, Eigentümer, Mitarbeiter und der Öffentlichkeit
maßgeblich vom Verhalten jedes Einzelnen ab.
Maßstab unseres Handelns ist die stete Achtung von Recht und Gesetz sowie aller
unserer unternehmensinternen Regeln.
Unser Verhaltenskodex (Code of Conduct) fasst die wichtigsten, für alle
Mitarbeiter geltenden, zwingenden Normen zusammen und setzt damit die bei uns
gelebten Werte der Ehrlichkeit und des Respekts fort.
Damit setzt unser Code of Conduct einen allgemein gültigen Rahmen und
verpflichtet alle Mitarbeiter, sich rechtskonform und verantwortungsvoll zu
verhalten und unterstützt unsere Mitarbeiter in ihrem eigenverantwortlichen
Handeln. Er soll dabei helfen, zu jeder Zeit die richtige Entscheidung zu
treffen.
Der Code of Conduct gilt für alle Mitarbeiter. Wir erwarten aber auch von allen
anderen in unserem Hause Beschäftigten (bspw. Berater, Mitarbeiter im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung) die Einhaltung der hier niedergelegten Regeln und
Werte. Jeder einzelne Mitarbeiter ist in seinem Aufgabenbereich dafür
verantwortlich, dass sein Handeln mit den Regeln und Werten unseres Code of
Conduct in Einklang steht. Unseren Führungskräften kommt dabei eine besondere
Vorbildfunktion zu – sie kommunizieren und leben die Regeln und Werte nicht nur
vor, sondern fordern sie auch aktiv ein.
Verstöße gegen das Gesetz, den Code of Conduct und interne
Unternehmensrichtlinien können nicht nur für jeden Einzelnen negative
Konsequenzen nach sich ziehen, sondern auch für das gesamte Unternehmen
schwerwiegende Folgen haben. Daher übernehmen alle Verantwortung, sich regelkonform zu verhalten und damit maßgeblich zum Unternehmenserfolg beizutragen.
2. Vorwort der Geschäftsleitung
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
der nachhaltige Erfolg unseres Unternehmens basiert ganz wesentlich auf
hervorragender Leistung, Verlässlichkeit, Aufrichtigkeit und Integrität.
Das persönlich integre und rechtlich einwandfreie Verhalten aller Kolleginnen
und Kollegen trägt nicht nur dazu bei, die Reputation bei unseren
Geschäftspartnern und im Mitarbeiterkreis zu erhalten und weiter zu stärken,
sondern ist auch Voraussetzung einer nachhaltigen Fortführung der
Erfolgsgeschichte unseres Unternehmens.
Als Geschäftsleitung haben wir uns daher dazu entschlossen, unsere gelebten
Werte in diesem Code of Conduct für das gesamte Unternehmen zusammenzufassen, um
Ihnen und unseren Geschäftspartnern klare Leitlinien für rechtlich einwandfreies
Verhalten an die Hand zu geben. Wir erwarten, dass alle Kolleginnen und Kollegen
die in diesem Code of Conduct niedergelegten Bestimmungen einhalten und sich
auch darüber hinaus stets verlässlich, aufrichtig und rechtstreu verhalten. Nur
dadurch werden wir alle unserer großen Verantwortung für die Reputation, die
Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Wohlergehen unseres Unternehmens
gerecht.
Marco Estermann, Roland Meili
3. Mitarbeiter
Unsere Mitarbeiter, ihr Einsatz, ihre Erfahrung und ihr Wissen sind wesentliche
Grundlage unseres unternehmerischen Erfolges. So können wir als attraktiver
Arbeitgeber ein leistungsförderndes, aber auch ein persönlich wertschätzendes
Arbeitsumfeld bieten.
4. Gleichbehandlung und respektvoller Umgang
Wir achten die Grundrechte der Menschen weltweit. Im Umgang mit Kollegen, Kunden
und Geschäftspartnern respektieren wir die persönliche Würde, Privatsphäre und
Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen. Wir dulden keine gesetzeswidrige
Ungleichbehandlung, Beleidigungen und (sexuelle) Belästigungen. Fehlverhalten
wird entsprechend geahndet. Chancengleichheit und Toleranz sind für uns
wesentliche Elemente eines erfolgreichen Miteinanders.
5. Faire
Arbeitsbedingungen
Wir bieten unseren Mitarbeitern angemessene Entlohnung und faire
Arbeitsbedingungen, die mindestens den gesetzlichen Anforderungen,
beispielsweise zu Arbeitszeiten, entsprechen. Die gesetzlich garantierten
Mindestlöhne in den jeweiligen Arbeitsmärkten werden regelmäßig übertroffen.
6. Gesundheit und Sicherheit
Die Gesundheit und Sicherheit unserer Mitarbeiter haben höchste Priorität. Der
Arbeitsschutz ist selbstverständlicher Bestandteil all unserer betrieblichen
Prozesse und Entscheidungen. Unser Anspruch ist es, an allen Standorten den
Arbeits- und Gesundheitsschutz kontinuierlich weiterzuentwickeln und Unfälle
vollständig und nachhaltig zu vermeiden. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern,
sich sicherheitsgerecht zu verhalten und auf Sicherheitsverstöße – unabhängig
von Hierarchie und Position im Unternehmen – hinzuweisen. Unser Ziel ist es,
industrieweit das Vorzeigeunternehmen im Bereich Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz zu sein.
7. Kontinuierliche Verbesserung
Wir sichern und stärken unsere Position auf dem Markt durch einen
kontinuierlichen Verbesserungsprozess, in den sämtliche Mitarbeiter eingebunden
sind. Dabei betrachten wir alle Abläufe und Prozesse ganzheitlich. Um sich den
steigenden, globalen Anforderungen anzupassen, ist ein hoher Leistungswille und
eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeits- und Anlagenproduktivität
grundlegend. Im Rahmen einer Vertrauenskultur ist jeder Mitarbeiter angehalten,
Veränderungsprozesse mit hoher Motivation zu begleiten und mitzugestalten.
8. Geschäftspartner
Vertrauen in Kompetenz, Leistungsfähigkeit und Verlässlichkeit sind die
Grundlage jeder Geschäftsbeziehung.
9. Kunden
Unseren Kunden sind wir stets ein verlässlicher Partner und bieten stets
ausgezeichnete Qualität und hervorragenden Service. Wir ermöglichen mit unseren
Produkten und Leistungen den Erfolg unserer Kunden. Die Kundenbedürfnisse stehen
für uns im Mittelpunkt. Erst wenn der Kunde zufrieden ist, sind wir es auch.
Dabei streben wir ein partnerschaftliches, langfristiges Verhältnis an. Mit
Leidenschaft arbeiten wir gemeinsam mit unseren Kunden an innovativen,
nachhaltigen Lösungen und Produktweiterentwicklungen.
10. Lieferanten und
Dienstleister
Wir wählen unsere Lieferanten und Dienstleister fair und unvoreingenommen aus
und erwarten höchste Qualität und besten Service zu wettbewerbsfähigen
Bedingungen. Von unseren Lieferanten fordern wir, dass auch diese die Werte
unseres Code of Conduct respektieren und einhalten sowie im Rahmen ihrer
Möglichkeiten darauf hinwirken, dass die Werte unseres Code of Conduct auch in
der gesamten Lieferkette von deren Lieferanten und Dienstleistern respektiert
und eingehalten werden. Ein Verstoß kann zur Beendigung der Geschäftsbeziehung
führen.
11. Unternehmerische Verantwortung
Wir verpflichten uns zum freien und fairen Wettbewerb. Gesetzeswidrige
Beschränkungen dieses Wettbewerbs sind unseren Mitarbeitern untersagt und werden
sanktioniert. Wir erwarten, dass sich unsere Kunden und Lieferanten ebenfalls an
diesen Grundsatz halten.
12. Kartelle, Absprachen und Wettbewerbsverzicht
Korruption und Bestechung
Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich an die jeweils einschlägigen Gesetze
gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu halten. Eine beherrschende Marktposition darf
nicht rechtswidrig ausgenutzt werden. Es ist insbesondere verboten, mit
Mitbewerbern - einschließlich potentieller Marktbegleiter - formelle oder
informelle Vereinbarungen zu treffen, die eine unzulässige Behinderung des
Wettbewerbs bezwecken oder tatsächlich bewirken. Das gilt sowohl für
stillschweigende als auch für unbewusst abgestimmte Verhaltensweisen. Unzulässig
sind damit insbesondere zwischen Wettbewerbern getroffene Vereinbarungen über
Gebiets- oder Kundenaufteilungen sowie Informationsaustausch zu Preisen,
Lieferbeziehungen, Konditionen, Kapazitäten, Marktanteilen, Margen, Kosten,
speziellen Kundeninformationen sowie Angebotsinhalten oder -verhalten. Wir
lehnen jede Form von Korruption, gleich ob aktiv oder passiv, strikt ab und
treffen in unserem Verantwortungsbereich geeignete Vorkehrungen, dass die
jeweils anwendbaren Antikorruptionsgesetze strikt eingehalten werden. Wir lassen
uns nicht bestechen (bspw. bei der Lieferantenentscheidung) und bestechen auch
nicht selbst (bspw. um Aufträge oder andere Vorteile zu erlangen). Dieses Verbot
gilt nicht nur gegenüber jedermann, insbesondere auch gegenüber Mitarbeitern
(und diesen Gruppen nahestehenden Personen) von Geschäftspartnern und
Wettbewerbern, selbstverständlich sowohl im In- als auch im Ausland.
13.
Interessenskonflikte Datenschutz und Informationssicherheit
Die Einhaltung nationaler und internationaler Regelungen zum Schutz
personenbezogener Daten ist in unserem Unternehmen selbstverständlich. Wir
treffen geeignete Vorkehrungen, um die Privatsphäre unserer Kunden, Mitarbeiter,
Lieferanten und weiterer Betroffener professionell gemäß den gesetzlichen
Bestimmungen zu schützen. Wir schaffen Vertrauen in unsere Datenverarbeitung
durch Transparenz, risikoorientierte Schutzmaßnahmen und Mitarbeiterschulungen.
Die unberechtigte Offenlegung oder Weitergabe vertraulicher Informationen ist
gemäß den jeweils anwendbaren Gesetzen sowohl intern als auch extern untersagt.
Unter vertraulichen Informationen verstehen wir alle nicht öffentlichen,
strategischen, finanziellen, technischen und geschäftlichen Informationen nebst
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, sowohl von uns als auch von unseren
Geschäftspartnern.
14. Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte
Eigene Erfindungen und Technologien liefern einen wichtigen Beitrag zum Erfolg
unseres Unternehmens. Der Schutz dieser Werte durch gewerbliche Schutzrechte ist
essentiell für unsere Wettbewerbsfähigkeit. Kein Mitarbeiter darf Erfindungen,
neue Erkenntnisse und Betriebsgeheimnisse unbefugt an Dritte weitergeben. Wir
respektieren gleichermaßen wirksame Schutzrechte Dritter; kein Mitarbeiter darf
sich unbefugt deren Geschäftsgeheimnisse verschaffen oder nutzen.
15.
Internationaler Handel und Bekämpfung von Geldwäsche
Der grenzüberschreitende Handel ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Dabei
beachten wir die jeweils anwendbaren rechtlichen Vorgaben, bspw. zum Im- und
Export, zur innergemeinschaftlichen Erbringung, zu anwendbaren Sanktionen sowie
zu Sanktionslisten.
Wir ergreifen angemessene Maßnahmen, um die jeweiligen Vorgaben zur Verhinderung
von Geldwäsche einzuhalten. Zur Minimierung des Geldwäscherisikos werden
Barzahlungen grundsätzlich nicht geleistet und nur in angemessenem Rahmen bei
Abholung von Waren akzeptiert.
16. Menschenrechte, Zwangsarbeit und
Kinderarbeit
Wir achten innerhalb unseres Einflussbereichs die international festgelegten
Menschenrechte aller Einzelpersonen. Wir respektieren die Grundprinzipien, die
in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ und entsprechenden
UN-Dokumenten niedergelegt sind.
Darüber hinaus lehnen wir jegliche Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab und sind
grundsätzlich dagegen. Durch Gesetz garantierte Kollektivrechte respektieren wir
jederzeit.
Dieses Verständnis und die strikte Einhaltung erwarten wir auch von unseren
Geschäftspartnern.
17. Führung korrekter Aufzeichnungen und Offenlegung
Wir führen unsere Aufzeichnungen genau, vollständig, zeitgerecht, angemessen und
verständlich in Übereinstimmung mit den jeweiligen gesetzlichen und behördlichen
Anforderungen. Soweit gesetzliche Bestimmungen eine Offenlegung von
Aufzeichnungen erfordern, kommen wir dieser Pflicht nach.
18.
Nachhaltigkeit
Neben dem Schutz unserer Mitarbeiter und dem Engagement in der Gesellschaft
stellen der Umwelt-, Arten- und Klimaschutz zentrale Aspekte bei
unternehmerischen Entscheidungen dar. Wir fördern den effizienten Umgang mit
Energie und anderer wertvoller Ressourcen. Wir leisten dabei einen wichtigen
Beitrag durch Wiederverwertung und Recycling, wo immer das sinnvoll und geboten
ist. Wir investieren konsequent in modernste, umweltfreundliche und
energieeffiziente Technologien.
19. Umsetzung des Code of Conduct
Ein Code of Conduct ist erst dann Teil der Unternehmenskultur, wenn seine Werte
aktiv gelebt werden. Mit gutem Beispiel vorangehen, in Verbindung mit einer
aktiven, nachhaltigen Compliance Organisation, die die Mitarbeiter mitnimmt,
sichert die ständige Verankerung im Bewusstsein jedes Einzelnen.
20.
Geschäftsleitung
Die Geschäftsleitung sowie alle unsere Führungskräfte handeln in voller
Verantwortung für die Mitarbeiter und berücksichtigen bei ihren Entscheidungen
auch die Gegebenheiten sowie Auswirkungen auf den jeweiligen Wirtschaftsraum, in
dem unsere Unternehmen angesiedelt sind. Kulturelle Unterschiede werden mit
Anerkennung und Respekt behandelt, sofern diese nicht gegen
Unternehmensvorschriften und interne Leitlinien verstoßen.
21.
Compliance-Organisation
Die Geschäftsleitung unterstützt alle Mitarbeiter bei der Erfüllung ihrer
etwaigen Sorgfalts-, Aufsichts- Organisations-, Auswahl-, Instruktions- und
Kontrollpflichten und sie wacht über die Einhaltung dieses Code of Conduct.
Für Fragen zur Compliance stehen der jeweilige Vorgesetzte, der
Beauftragte für Hinweisgeberschutz oder auch die Geschäftsleitung zur Verfügung.
22.
Hinweisgebersystem
Jeder Mitarbeiter hat das Recht und die Möglichkeit, Verstöße gegen diesen Code
of Conduct oder auch diesbezügliche Verdachtsfälle zu melden.
Dazu haben wir einen Meldekanal im Intranet eingerichtet, über den auch eine
anonyme Meldung möglich ist. Die Meldung kann aber auch an den Beauftragten für
Hinweisgeberschutz, den Vorgesetzten oder direkt an die Geschäftsleitung
erfolgen.
Kein Mitarbeiter, der aufgrund konkreter Anhaltspunkte in gutem Glauben der
Ansicht ist, dass ein Verstoß gegen diesen Code of Conduct vorliegt oder
vorliegen könnte, muss aufgrund seiner Meldung Nachteile, gleich in welcher
Form, befürchten. Soweit gesetzlich zulässig und tatsächlich möglich, wird die
Meldung vertraulich behandelt; ebenso die Identität des Melders oder die
Identität weiterer Mitarbeiter, die an einer möglichen Aufklärung mitwirken. Wir
begrüßen ausdrücklich entsprechende Hinweise!
23. Beauftragter für Hinweisgeberschutz
Beauftragter für Hinweisgeberschutz der Hebezone GmbH: Johannes Theimer
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