Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3
"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" |
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Rechtsgrundlagen
Durch die neue
Arbeitsstätten-Regel
ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel
und Einrichtung- en zur
Ersten Hilfe"
werden einheitliche Richtlinien für alle Arbeitsstätten, sei es in
der Großindustrie,
im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen, im Öffentlichen Dienst oder
in
Bildungseinrichtungen, rechtsverbindlich geregelt.Die ASR A4.3 konkretisiert
Anforderungen
der Arbeitsstättenverordnung, wie beispielsweise die Anforderungen
an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume oder die
Art und Anzahl der bereitzu- haltenden Verbandkästen sowie deren Inhalte.
Geeignetes
Erste-Hilfe-Material beinhalten Betriebsverbandkästen, Erste-Hilfe-Koffer,
Verbandschränke oder Rucksäcke nach DIN 13169 und DIN 13157 sowie DIN 13155
(Sanitätskoffer /Sanitätsrucksack).
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Betriebsart |
Anzahl der Beschäftigten |
Verbandkasten |
DIN 13157 |
DIN 13169 |
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Verwaltungs-
und
Handelsbetriebe |
1 bis 50 Beschäftigte |
1 |
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51 bis 300 Beschäftigte |
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1 |
je 300 weitere Beschäftigte
zusätzlich |
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1 |
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Herstellungs-
und
Verwaltungsbetriebe |
1 bis 20 Beschäftigte |
1 |
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21 bis 100 Beschäftigte |
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1 |
je 100 weitere Beschäftigte
zusätzlich |
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1 |
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Baustellen |
1 bis 10 Beschäftigte |
1 |
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11 bis 50 Beschäftigte |
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1 |
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich |
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1 |
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Verbandkästen DIN 13157 sind auch
für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar.
Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch
zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden. |
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Kleiner Betriebsverbandkasten DIN 13157 |
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Großer Betriebsverbandkasten DIN 13169 |
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Jede Branche hat andere
Anforderungen und Verletzungsrisiken. Die Verantwortung für die richtige Auswahl
des Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.
DIN-Normen beinhalten lediglich
die Minimalansprüche als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System. Hier
können die DIN 13157 und DIN 13169 als Basisausstattung gewertet werden.
Je nach Unfallgefährdung in
den einzelnen Branchen empfiehlt es sich, eine bedarfsorientierte
Erste-Hilfe-Ausstattung anzuschaffen.
Die Hebezone bietet eine Vielfalt von
Erste-Hilfe-Einrichtungen, die sich an der Unternehmensausrichtung orientiert
und in vorbildlicher Weise die Anforderungen der ASR A4.3 zielgerichtet erfüllt.
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Verbandbuch - Unfall-Dokumentationen
Jede Erste-Hilfe-Leistung ist
nach DGUV Vorschrift 1
zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten. |
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Anleitung zur Ersten Hilfe
Ergänzt den Aushang Erste
Hilfe DGUV Information 202 und
gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im
Betrieb.
Ausführliche Informationen beinhaltet das Hand-buch zur
Ersten Hilfe DGUV Information 204-007. |
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Krankentragen und andere Rettungstransportmittel a) In Arbeitsstätten mit großen
räumlichen Ausdehnungen
müssen Krankentragen an mehreren gut erreichbaren
Stellen
vorhanden sein.
b) Andere
Rettungstransportmittel müssen vorhanden sein,
wenn eine Trage nicht oder nur
schwierig einzusetzen ist.
Dazu gehören u.a. Schaufeltragen, Schleifkorbtragen, Rettungstücher, Vacuum-Matratzen, etc. |
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Sanitätsräume / Erste-Hilfe-Räume
Gemäß § 6 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit
der DGUV Vorschrift 1 sind in
Abhängigkeit von der Gefähr- dungsbeurteilung geeignetes Inventar,
Erste-Hilfe-Material, Notfallausrüstungen, Pflegematerial sowie Rettungsgeräte
und Rettungstransportmittel bereitzuhalten.
Sanitäts- und Ruheraumliegen
Entsprechende Liegen sind nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV),
Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes
breitzuhalten. |
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Arbeitsunfälle
beeinträchtigen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters und kommen
oftmals dem Unternehmen teuer zu stehen. Eine qualifizierte und hochwertige
Erstversorgung dient der schnellen Genesung und hilft Folgeschäden und -kosten
deutlich zu reduzieren. Erste-Hilfe-Produkte in hochwertiger Qualität tragen zur
Gesundheit und zur Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter bei.
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