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Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3

"Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
Rechtsgrundlagen

Durch die neue Arbeitsstätten-Regel ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtung- en zur Ersten Hilfe" werden einheitliche Richtlinien für alle Arbeitsstätten, sei es in der Großindustrie, im Handwerksbetrieb, als Kleinunternehmen, im Öffentlichen Dienst oder
in Bildungseinrichtungen, rechtsverbindlich geregelt.

Die ASR A4.3 konkretisiert Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung, wie beispielsweise die Anforderungen an Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe sowie an Erste-Hilfe-Räume oder die Art und Anzahl der bereitzu- haltenden Verbandkästen sowie deren Inhalte.

Geeignetes Erste-Hilfe-Material beinhalten Betriebsverbandkästen, Erste-Hilfe-Koffer, Verbandschränke oder Rucksäcke nach DIN 13169 und DIN 13157 sowie DIN 13155 (Sanitätskoffer /Sanitätsrucksack).
 

Betriebsart Anzahl der Beschäftigten Verbandkasten
DIN 13157 DIN 13169
Verwaltungs-
und
Handelsbetriebe
1 bis 50 Beschäftigte 1  
51 bis 300 Beschäftigte   1
je 300 weitere Beschäftigte zusätzlich   1
Herstellungs-
und
Verwaltungsbetriebe
1 bis 20 Beschäftigte 1  
21 bis 100 Beschäftigte   1
je 100 weitere Beschäftigte zusätzlich   1
Baustellen 1 bis 10 Beschäftigte 1  
11 bis 50 Beschäftigte   1
je 50 weitere Beschäftigte zusätzlich   1
Verbandkästen DIN 13157 sind auch für Tätigkeiten im Außendienst einsetzbar.

Ein großer Verbandkasten DIN 13169 kann auch durch
zwei kleine Verbandkästen DIN 13157 ersetzt werden.
 
Kleiner Betriebsverbandkasten DIN 13157

Betriebsverbandkasten
 

Verbandschrank klein
 

Branchen-Verbandskasten
Großer Betriebsverbandkasten DIN 13169

Erste Hilfe Tasche
 

Verbandschrank groß
 

Universal-Verbandkasten
 
Jede Branche hat andere Anforderungen und Verletzungsrisiken. Die Verantwortung für die richtige Auswahl des Erste-Hilfe-Materials liegt deshalb beim Unternehmer.

DIN-Normen beinhalten lediglich die Minimalansprüche als Grundlage für das betriebliche Erste-Hilfe-System. Hier können die DIN 13157 und DIN 13169 als Basisausstattung gewertet werden. Je nach Unfallgefährdung in den einzelnen Branchen empfiehlt es sich, eine bedarfsorientierte Erste-Hilfe-Ausstattung anzuschaffen.

Die Hebezone bietet eine Vielfalt von Erste-Hilfe-Einrichtungen, die sich an der Unternehmensausrichtung orientiert und in vorbildlicher Weise die Anforderungen der ASR A4.3 zielgerichtet erfüllt.

Verbandbuch - Unfall-Dokumentationen

Jede Erste-Hilfe-Leistung ist nach DGUV Vorschrift 1 zu dokumentieren und 5 Jahre verfügbar zu halten.
Anleitung zur Ersten Hilfe

Ergänzt den Aushang Erste Hilfe DGUV Information 202 und gibt weitergehende Hinweise zur Ersten Hilfe im Betrieb. Ausführliche Informationen beinhaltet das Hand-buch zur Ersten Hilfe DGUV Information 204-007.
 
Krankentragen und andere Rettungstransportmittel

a) In Arbeitsstätten mit großen räumlichen Ausdehnungen müssen Krankentragen an mehreren gut erreichbaren Stellen vorhanden sein.

b) Andere Rettungstransportmittel müssen vorhanden sein, wenn eine Trage nicht oder nur schwierig einzusetzen ist. Dazu gehören u.a. Schaufeltragen, Schleifkorbtragen, Rettungstücher, Vacuum-Matratzen, etc.


Rettungstuch

Krankentragen

Sanitätsräume / Erste-Hilfe-Räume

Gemäß § 6 Arbeitsstättenverordnung in Verbindung mit der DGUV Vorschrift 1 sind in Abhängigkeit von der Gefähr- dungsbeurteilung geeignetes Inventar, Erste-Hilfe-Material, Notfallausrüstungen, Pflegematerial sowie Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel bereitzuhalten.

Sanitäts- und Ruheraumliegen

Entsprechende Liegen sind nach Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR) und den Forderungen des Mutterschutzgesetzes breitzuhalten.


Erste-Hilfe-Schränke


Ruhe- und Untersuchungsliegen

Arbeitsunfälle beeinträchtigen Gesundheit und Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters und kommen oftmals dem Unternehmen teuer zu stehen. Eine qualifizierte und hochwertige Erstversorgung dient der schnellen Genesung und hilft Folgeschäden und -kosten deutlich zu reduzieren. Erste-Hilfe-Produkte in hochwertiger Qualität tragen zur Gesundheit und zur Arbeitsfähigkeit der Mitarbeiter bei.
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