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FAQ
Sind Gewichtsausgleicher, Balancer und Federzüge Hebezeuge und müssen dementsprechend geprüft werden?
Nein, Gewichtsausgleicher, Balancer und Federzüge sind mit Stand 2014 keine Hebezeuge entsprechend der Maschinenrichtlinie, so daß auch Prüfungen nicht nach den Vorschriften für Hebezeuge vorgenommen werden müssen.

Auch die Norm 15112 (Federzüge) beschreibt nur, daß Federzüge mit dem 1,25 fachen der Traglast geprüft werden sollen, macht aber keine Angaben zu Prüfintervallen.

Wir empfehlen jedoch, auch Federzüge mind. jährlich, bei häufiger Nutzung entsprechend den Einsatzbedingungen auch häufiger, zu prüfen.
René Ermold
Hebezone