Warenkorb
Drucken
FAQ
Gibt es eine Mindestlast bei Handhebezeugen? Mit einem Ratschzug, der 750 kg Tragfähigkeit besitzt, greift bei einer Last von 10-15 kg die Bremse nicht einwandfrei.
Die Bauweise moderner Handhebezeuge und Seilwinden ist weitgehend identisch. Bei allen Geräten, die mit einer Lastdruckbremse arbeiten, ist eine Mindestlast erforderlich, damit die Bremsbeläge ohne Schlupf greifen. Bei Hebezone-Produkten sollte eine Mindestbelastung von 5% der maximalen Tragfähigkeit vorliegen, damit die Bremse einwandfrei arbeitet.

Diese Aussage zur Mindestbelastung von Hebezone Handhebezeugen kann jedoch nicht uneingeschränkt auf alle am Markt erhältlichen oder auch schon sehr alten Geräte übertragen werden. Teilweise können bis zu 15% der Tragfähigkeit erforderlich sein und die kleinste erforderliche Last muß, sofern keine Aussage des Herstellers vorliegt, im Versuch ermittelt werden.
M. Diener
Hebezone