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FAQ
Was ist beim Eigenbau von Lastaufnahmemittel zu beachten?
Zu den Lastaufnahmemitteln gehören z.B. C-Haken, Greifer, Klauen, Klemmen, Pratzen, Traversen, Zangen.

In verarbeitenden Betrieben kommt es häufig vor, dass Lastaufnahmemittel an spezielle Anforderungen angepasst werden müssen. Einige Betreiber konstruieren und bauen selbst einen Teil ihrer Lastaufnahmemittel und werden damit zum Hersteller einer neuen Maschine, die sämtliche Anforderungen der EG- Maschinenrichtlinie erfüllen muss.

  1. Es müssen eine Gefahren- und Risikoanalyse sowie ggf. sicherheitstechnische Maßnahmen durchgeführt werden. Die Schutzziele der EG Maschinenrichtlinie sind einzuhalten. Die Ergebnisse der Risikoanalyse müssen dokumentiert und auf Verlangen vorgezeigt werden können.
  2. Eine Bedienungsanleitung in der Sprache der Anwender ist zu erstellen.
  3. Die Konformitätserklärung muss ausgestellt und die CE Kennzeichnung an der Maschine (Lastaufnahmemittel) angebracht werden.

Dabei spielt es keine Rolle, ob die Maschine nur für den Eigengebrauch vorgesehen ist. Auch das Bereitstellen für eigene Mitarbeiter gilt als In Verkehr bringen.

Aber auch beim Umbau einer alten Maschine sind die Anforderungen der EG Maschinenrichtlinie einzuhalten. Werden Maschinen wesentlich verändert, sind sie nach den Regelungen der EG Maschinenrichtlinie wie neue Maschinen anzusehen. Es sind dann auch sämtliche Anforderungen zu erfüllen.

Anton Ebert
Hebezone