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FAQ
Wann ist bei einem Kran eine Kranprüfung vor der 1. Inbetriebnahme erforderlich?
Krane bis 1000 kg und ohne kraftbetriebene Schwenk- Fahr- oder Hubwerke müssen vor der ersten Inbetriebnahme abgenommen werden, jedoch genügt hier in der Regel ein Sachkundiger (befähigte Person) und es muß kein anerkannter Kransachverständiger beauftragt werden.

Eine Abnahme des Kranes vor der Inbetriebnahme durch einen anerkannten Kransachverständigen wird erforderlich, wenn der Kran mehr als 1000 kg Tragfähigkeit besitzt oder mehr als eine Kranbewegung kraftbetrieben ist, z. B. außer Heben noch Katzfahren oder Schwenken. Die Abnahme kann durch Hebezone oder einen ermächtigten Kransachverständigen in Ihrer Nähe (zum Beispiel Sachverständige der DEKRA), vorgenommen werden
Anke Gärtner
Hebezone