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FAQ
Können Dreibeine nach EN 795 und Höhensicherungsgeräte nach EN 795 beliebig miteinander kombiniert werden?
Die Antwort lautet "nein". Sowohl das Dreibein als auch die Halterung für das Höhensicherungsgerät und das Höhensicherungsgerät selbst stellen als Komplettgebilde eine Rettungseinheit nach EN 1496 / EN 1497 dar. Für eine solche Rettungseinheit muss der Hersteller bei einem autorisierten Institut eine entsprechende Prüfung und Zulassung beantragen (die Berufsgenossenschaft führt beispielsweise solche Prüfungen und Zulassungen durch). Eine Kombination beliebiger Dreibeine und Höhensicherungsgeräte, auch gleicher Hersteller untereinander, ist daher nicht erlaubt.

Alle auf unseren Seiten angebotenen Kombinationen von Dreibeinen mit Höhensicherungsgeräten und Abseilgeräten sind selbstverständlich entsprechend geprüft.
Klaus Jung
Hebezone