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FAQ
Müssen in einem Mehrstrang-Anschlagseil alle Stränge mit dem Herstellerkennzeichen gekennzeichnet sein?
Nach der zwischenzeitlich zurückgezogenen VBG 9a war das Herstellerkennzeichen noch auf allen Pressklemmen anzubringen. Dies ist jedoch nicht mehr erforderlich. Das Anschlagseil ist, unabhängig von der Anzahl der Stränge, nach der EN 13414-1 als komplettes Anschlagmittel bzw. als Einheit zu betrachten und muss nur einmalig gekennzeichnet sein. Die Lage der Hersteller-Kennzeichnung (Hebezone: CM) wird in der Norm nicht festgelegt. Daher kann die Kennzeichnung wahlweise auf einer der Pressklemmen oder auf dem Tragfähigkeitsanhänger erfolgen. Diese Regelung gilt jedoch ausschließlich für Anschlagseile nach der EN 13414-1. Bei anderen Seilen, z.B. Hubseilen, gilt nach wie vor die EN 13411-3, wonach jede in diesem Seil verwendete Pressklemme gekennzeichnet werden muss.
Hebezone