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FAQ
Haben Rundschlingen ein Ablaufdatum / Verfalldatum?
Nein, Rundschlingen moderner Machart werden aus UV- und wärmestabilisierten Garnen hergestellt und der entsprechende Absatz über die Ablegereife nach Alter wurde aus der Norm DIN EN 1492-1 "Hebebänder aus Chemiefasern" herausgenommen.

Allerdings wird in der DGUV Information 209-013 Eisen- und Metallbetrieben wegen des inneren Abriebs von Rundschlingen und Hebebändern nach wie vor empfohlen, Hebebänder und Rundschlingen spätestens sechs Jahre nach dem auf dem Etikett angegebenen Herstellungsdatum abzulegen.

Eine große Auswahl an hochwertigen Rundschlingen finden Sie auf unserer Rundschlingen-Auswahlseite.

Stand der Information: 14.10.2014

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