Hochfeste S-Haken besitzen keine Sicherung (Sicherheitsverschluß) gegen
unbeabsichtigtes Aushängen der Lastaufnahmemittel, des Anschlagmittels oder der
Last. Der Einsatz als Lasthaken im Hebezeugbetrieb ist daher nur in Ausnahmefällen nach
eingehender Prüfung in Einzelfällen möglich, wenn keine anderen Bauteile
verwendet werden können. Bei Bauarbeiten dürfen S-Haken überhaupt nicht
mehr eingesetzt werden (DGUV Regel 100-500).
Hinweise zu Auswahl und Verwendung:
Die Tragfähigkeitsangaben beziehen sich auf statische Belastungen. Falls
stoßartige bzw. dynamische Belastungen auftreten, erhöht sich die tatsächliche
Beanspruchung wesentlich und muß bei der Auswahl der S-Haken berücksichtigt
werden.
Bei sehr intensivem Gebrauch kann wie bei Bauteilen nach EN 1677-2, die für max.
20000 Lastwechsel ausgelegt sind, Materialermüdung auftreten, die zu einem
Ermüdungsbruch führen kann. Die Tragfähigkeitsangabe gilt bei Einsatz in
geradem Zug. Biegebeanspruchungen sind unzulässig. Schweißungen an S-Haken
führen zu Gefügeveränderungen, welche die Tragfähigkeit erheblich beeinflussen
können, und sind unzulässig. |