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FAQ
Sind S-Haken überhaupt noch zulässig?

Hochfeste S-Haken besitzen keine Sicherung (Sicherheitsverschluß) gegen unbeabsichtigtes Aushängen der Lastaufnahmemittel, des Anschlagmittels oder der Last. Der Einsatz als Lasthaken im Hebezeugbetrieb ist daher nur in Ausnahmefällen nach eingehender Prüfung in Einzelfällen möglich, wenn keine anderen Bauteile verwendet werden können. Bei Bauarbeiten dürfen S-Haken überhaupt nicht mehr eingesetzt werden (DGUV Regel 100-500).

Hinweise zu Auswahl und Verwendung:
Die Tragfähigkeitsangaben beziehen sich auf statische Belastungen. Falls stoßartige bzw. dynamische Belastungen auftreten, erhöht sich die tatsächliche Beanspruchung wesentlich und muß bei der Auswahl der S-Haken berücksichtigt werden.

Bei sehr intensivem Gebrauch kann wie bei Bauteilen nach EN 1677-2, die für max. 20000 Lastwechsel ausgelegt sind, Materialermüdung auftreten, die zu einem Ermüdungsbruch führen kann. Die Tragfähigkeitsangabe gilt bei Einsatz in geradem Zug. Biegebeanspruchungen sind unzulässig. Schweißungen an S-Haken führen zu Gefügeveränderungen, welche die Tragfähigkeit erheblich beeinflussen können, und sind unzulässig.

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