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FAQ
Gehören Höhensicherungsgeräte zur Kategorie 3 der persönlichen Schutzausrüstung gegen lebensbedrohliche Gefahren?
Ja, ein Höhensicherungsgerät ist eine Absturzsicherung gemäß EN 360 und ist somit baumusterprüfpflichtig und in die Kategorie 3 der PSA einzustufen.
Carolin Bilz
Hebezone