Müssen die Hydraulik-Schlauchleitungen von Werkstatthydraulik geprüft und/oder regelmäßig gewechselt werden?
Alle Arbeitsmittel und damit auch die Hydraulik-Schlauchleitungen von
Hydraulikanlagen müssen geprüft werden. Die gesetzlichen Vorgaben zu den
Prüfungen sind in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
geregelt, die Vorgaben des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) für Betreiber
von Arbeitsmitteln konkretisiert.
Alle Hydraulikschläuche müssen in regelmäßigen Abständen auf sichere
Bereitstellung und Benutzung hin geprüft werden. (früher war dies die
"wiederkehrende Prüfung")
Sowohl die Art der Prüfung als auch der Prüfumfang für den
Hydraulikschlauch sowie die Prüffristen müssen nach § 3 der BetrSichV
vom Betreiber festgelegt werden und gehören zur Dokumentation der
Gefahrenanalyse nach § 6 ArbSchG. Dies gilt auch für die Ergebnisse der
durchgeführten Prüfungen an einem Hydraulikschlauch.
Konkrete Angaben des Herstellers der Hydraulikschläuche müssen in jedem
Fall beachtet werden. Eine maximale Verwendungsdauer für
Hydraulik-Schlauchleitungen von 6 Jahren einschließlich einer
Lagerungsdauer von höchstens 2 Jahren wird als Richtwert von der
Berufsgenossenschaft generell empfohlen (DGUV Regel 113-015).
Die DGUV Regel 113-015 enthält ebenfalls Empfehlungen für den jeweiligen Prüfumfang
- Sichtprüfungen (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
- Funktionsprüfungen (vor Erst- bzw. Wiederinbetriebnahme)
- Prüfungen auf sichere Bereitstellung und Benutzung (wiederkehrende oder
außerordentliche Prüfung) sowie Empfehlungen für Prüfkriterien und Prüffristen für Hydraulikschläuche
Sie können natürlich auch unseren Prüfdienst beauftragen, der Ihnen für
die korrekte Durchführung der in Auftrag gegebenen Prüfung an jedem
Hydraulikschlauch garantiert.