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FAQ
Ist es bei Elektrokettenzügen erlaubt, die Last bis in die Endbegrenzungen zu fahren?
Zuerst einmal sind die unterschiedlichen Arten der Endbegrenzungen zu unterscheiden. Allgemein verfügen Elektrokettenzüge über sogenannte Notendbegrenzungen, die entweder mechanisch (Rutschkupplung) oder elektrisch ausgeführt sein können. Wie der Name schon sagt, handelt es sich hierbei um Endbegrenzungen, die nur für den Notfall vorgesehen sind, falls die Last einmal zu weit nach oben oder unten gefahren wird. Diese Notendbegrenzungen dürfen betriebsbedingt, d.h. absichtlich in der täglichen Anwendung nicht angefahren werden. Der Grund hierfür ist, dass durch das Fahren in die Notendbegrenzungen dynamische Belastungen entstehen, die sowohl die Lastkette als auch die Kettennuss und die Hakenaufhängung dauerhaft schädigen bzw. zerstören.

Im Gegensatz zu den Notendbegrenzungen stehen die sogenannten Betriebsendschalter, über die ein Elektrokettenzug sowohl für die obere als auch für die untere Hakenstellung verfügen kann. Betriebsendschalter sind immer dann vorzusehen, wenn anwendungs- bzw. betriebsbedingt die Last bis in die höchste und/oder niedrigste Hakenstellung gefahren werden muss. Betriebsendschalter schalten die Hub- bzw. Senkbewegung rechtzeitig ab, bevor in die Notendbegrenzung gefahren wird.
Klaus Jung
Hebezone