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FAQ
Können wir Reparaturen in Form von Schweißarbeiten an Anschlag- Lastaufnahme- und Tragmitteln selbst durchführen?
Schweißarbeiten an Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln und Tragmitteln dürfen nur von geprüften Schweißern mit Eignungsnachweis durchgeführt werden. An Standard-Anschlagketten nach EN 818, Güteklasse 8 und Zubehör (Aufhängeglieder, Haken usw.) dürfen genau wie an Hebezeugketten grundsätzlich keine Schweißarbeiten vorgenommen werden. Dies gilt auch für viele Tragmittel, da es sich um Vergütungsstähle handelt. Nach einer Reparatur oder Änderung durch Schweißarbeiten muß grundsätzlich eine Überprüfung durch einen Sachkundigen vorgenommen werden, der den betriebssicheren Zustand bestätigt.
Carolin Bilz
Hebezone