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FAQ
Wie unterscheiden sich Einbauerklärung und Konformitätserklärung?
Einbauerklärung
Entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG die Bestätigung des Herstellers oder dessen Bevollmächtigten, daß die zugehörigen Bauteile der Maschinenrichtlinie entsprechen. Sie ersetzt die Herstellererklärung gemäß Maschinenrichtlinie 98/37/EG und enthält zusätzlich Angaben zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz. Wird im Gegensatz zur Konformitätserklärung in der Regel für nicht selbständig funktionsfähige Bauteile, die aber für die Sicherheit der Gesamtkonstruktion, in die sie eingebaut werden sollen, wichtig sind, ausgestellt.

Konformitätserklärung
Im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG vom 17. Mai 2006 (ersetzt 98/37/EG und Nachträge) bescheinigt der Hersteller oder dessen Bevollmächtigter die Übereinstimmung des gelieferten Produktes mit den Forderungen der Maschinenrichtlinie und ggfls. mit weiteren Vorschriften, Normen und Regelwerken. Eine Konformitätserklärung wird nur für eine komplett funktionsfähige und betriebsfertige Maschine ausgestellt. Siehe auch Einbauerklärung.
Carolin Barion
Hebezone