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FAQ
Besteht eine Abnahmepflicht für Lastaufnahmemittel vor der 1. Inbetriebnahme?
Die Abnahme vor der ersten Inbetriebnahme muß erfolgen und kann durch eine befähigte Person (Sachkundiger) vorgenommen werden. Wird das Lastaufnahmemittel jedoch fest mit dem Kran verbunden, wird das Lastaufnahmemittel zum Tragmittel und die Anlage muß von einem anerkannten Kransachverständigen (zum Beispiel der DEKRA) abgenommen werden.
Michael Schiller
Hebezone