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Prüfung der Arbeitssicherheit von Anschlagmitteln
und Hebezeugen |
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Gesetzliche Vorschriften
Anschlagmittel und Hebezeuge müssen entsprechend den Vor-
schriften regelmäßig entsprechend den Einsatzbedingungen einer
Sicherheitsüberprüfung durch befähigte Personen unterzogen werden.
Für Anschlagketten ist eine besondere Rißprüfung, z. B. durch mag-
netische Durchflutung, vorgeschrieben. Bei Elektroketten- und Seil-
zügen müssen Aufschreibungen über die Einsatzart und Häufigkeit
vorgenommen oder Zählwerke installiert sein, um die Restlaufzeit zu
ermitteln und das Gerät rechtzeitig einer Generalüberholung zuführen
zu können. Darüber hinaus gibt es noch Bestimmungen, die
regeln,
welche eventuellen Besonderheiten bei Einsatz |