Hebezone, Hanau 23.04.2024
Reparatur und Instandsetzung Die Reparatur von Zurrketten darf nur von befähigten Personen oder unter deren Anleitung durchgeführt werden. An Zurrketten oder deren Bauteilen: Niemals Richtarbeiten vornehmen, weder warm noch kalt! Niemals schweißen, weder elektrisch noch autogen! Nur Original Ersatzteile verwenden, die der Güteklasse und der Kettennenngröße der vorliegenden Zurrkette entsprechen. Bei Verwendung anderer Bauteile und unsachgemäßen Veränderungen erlöschen jedwede Gewährleistung sowie alle Haftungsansprüche. Ist ein Kettenglied innerhalb eines Stranges beschädigt, immer den gesamten Strang austauschen. Bauteile, die beschädigt sind, z. B. aufgebogene Haken, verformte Ösen, abgenutzte Kettenglieder, müssen ausgetauscht werden. Kleinere Fehler in Form von Kerben oder Riefen in Beschlagteilen können durch Schleifen beseitigt werden, sofern der Materialabtrag nicht mehr als 10 % der ursprünglichen Materialstärke beträgt. (Siehe auch Sichtkontrolle vor jeder Nutzung.) Nach dem Schleifen muss die instandgesetzte Stelle glatt in das angrenzende Material übergehen, ohne dass zwischen diesen Abschnitten eine deutliche Querschnittsänderung spür- oder sichtbar ist. Es wird empfohlen, Zurrketten, die einer Reparatur unterzogen wurden, einer Belastungsprüfung mit dem 1,2-fachen der Zurrkraft (LC) auszusetzen. Wir empfehlen, die regelmäßigen Prüfungen und auch Reparaturen in unserem Werk oder durch den Hebezone Prüfdienst in Ihrem Haus durchführen zu lassen. |