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FAQ
Müssen Zurrgurte wie Anschlagmittel geprüft werden?
Auch Zurrgurte müssen geprüft werden. Die Prüfung der Zurrgurte sollte im folgend aufgeführten Umfang vorgenommen werden.

Überprüfung der Zurrgurte vor dem ersten Gebrauch:

Prüfen Sie, ob die folgenden Punkte erfüllt sind:

  • die Zurrgurte entsprechen der Bestellung und den beigefügten Lieferpapieren
  • die Angaben auf dem Label zu Zurrkraft LC, Handkraft SHF und *Spannkraft STF sind vorhanden und gut lesbar
  • die Anleitung für die Benutzung ist verfügbar

* Zurrgurte, bei denen keine Spannkraft STF angegeben ist, dürfen nicht für das Niederzurren verwendet werden. (z.B. Zurrgurte mit Klemmschloß)

Sichtkontrolle der Zurrgurte vor jeder Nutzung:

Durch Inaugenscheinnahme ist vor jedem Einsatz der betriebssichere Zustand zu prüfen:

  • Kennzeichnung, insbesondere Zurrkraft LC, Handkraft SHF, Spannkraft STF und Identitätsnachweis (Hersteller/Lieferant) muß vorhanden und gut lesbar sein.
  • Verformung von Beschlagteilen (Haken, Ösen) oder der Ratsche darf nicht feststellbar sein. (Haken dürfen bis max. 5% aufgeweitet sein.)
  • Sichtbarer Verschleiß, Anrisse oder Korrosionsschäden an Beschlagteilen oder dem Spannelement (Ratsche) sind nicht zulässig.
  • Beispiele für Beschädigungen am Gurtband der Zurrgurte:
    Scheuerstellen an der Oberfläche: Im üblichen Gebrauch tritt eine Scheuerwirkung der Oberflächenfasern auf. Das ist normal und hat nur geringe Auswirkungen. Alle stärkeren Scheuerwirkungen, besonders örtlich begrenzte, sollten kritisch beobachtet und mit einem Verlust der Festigkeit gerechnet werden. An einem unter Spannung stehenden Zurrgurt kann durch scharfe Kanten ein örtlich begrenzter Abrieb auftreten, der sich von der im allgemeinen unvermeidbaren Abnutzung unterscheidet und dazu führen kann, daß der Zurrgurt reißt.

    Schnitte, Scheuerstellen: Quer- oder Längsschnitte oder Scheuerstellen an Webkanten oder eine Beschädigung von Nähten (durchtrennte oder stark abgeriebene Garnfäden) sollten zur Ausmusterung des Zurrgurtes führen.
    Chemischer Einfluß: Er führt zu einer örtlichen Schwächung und Aufweichung des Materials. Erkennbar ist der chemische Einfluß durch Abplatzen von Oberflächenfasern, die herausgezogen oder abgerieben werden können. Bei Anzeichen für einen chemischen Einfluß sollten die Zurrgurte sofort außer Betrieb genommen werden.
    Schäden durch Wärme oder Reibung: Diese Schäden sind dadurch erkennbar, daß die Fasern ein glänzendes Aussehen bekommen und daß in extremen Fällen eine Verschmelzung der Fasern auftreten kann.

Jeder sichtbare Schaden bedeutet ein Sicherheitsrisiko. Die Zurrgurte müssen außer Betrieb genommen, abgelegt oder, um die versehentliche Wiederverwendung zu verhindern, entsprechend gekennzeichnet der Instandsetzung zugeführt werden.

Sicherheitsüberprüfungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:

  • Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen die Zurrgurte bzw. die damit ausgeübten Tätigkeiten (Ladungssicherung) einer Gefahrenanalyse unterzogen und daraufhin Art, Umfang und Fristen der erforderlicher Prüfungen festgelegt werden. Wir empfehlen, Zurrgurte mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person auf Arbeitssicherheit überprüfen zu lassen.
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