Auch Zurrgurte müssen geprüft werden. Die Prüfung der Zurrgurte sollte im
folgend aufgeführten Umfang vorgenommen werden. Überprüfung der
Zurrgurte vor dem ersten Gebrauch:
Prüfen Sie, ob die folgenden Punkte erfüllt sind:
- die Zurrgurte entsprechen der Bestellung und den beigefügten
Lieferpapieren
- die Angaben auf dem Label zu Zurrkraft LC, Handkraft SHF und *Spannkraft
STF sind vorhanden und gut lesbar
- die Anleitung für die Benutzung ist verfügbar
* Zurrgurte, bei denen keine Spannkraft STF angegeben ist, dürfen nicht für
das Niederzurren verwendet werden. (z.B. Zurrgurte mit Klemmschloß)
Sichtkontrolle der Zurrgurte vor jeder Nutzung:
Durch Inaugenscheinnahme ist vor jedem Einsatz der betriebssichere Zustand
zu prüfen:
- Kennzeichnung, insbesondere Zurrkraft LC, Handkraft SHF, Spannkraft STF
und Identitätsnachweis (Hersteller/Lieferant) muß vorhanden und gut lesbar
sein.
- Verformung von Beschlagteilen (Haken, Ösen) oder der Ratsche darf nicht
feststellbar sein. (Haken dürfen bis max. 5% aufgeweitet sein.)
- Sichtbarer Verschleiß, Anrisse oder Korrosionsschäden an Beschlagteilen
oder dem Spannelement (Ratsche) sind nicht zulässig.
- Beispiele für Beschädigungen am Gurtband der Zurrgurte:
Scheuerstellen an der Oberfläche: Im üblichen Gebrauch tritt eine
Scheuerwirkung der Oberflächenfasern auf. Das ist normal und hat nur geringe
Auswirkungen. Alle stärkeren Scheuerwirkungen, besonders örtlich begrenzte,
sollten kritisch beobachtet und mit einem Verlust der Festigkeit gerechnet
werden. An einem unter Spannung stehenden Zurrgurt kann durch scharfe Kanten
ein örtlich begrenzter Abrieb auftreten, der sich von der im allgemeinen
unvermeidbaren Abnutzung unterscheidet und dazu führen kann, daß der
Zurrgurt reißt.
Schnitte, Scheuerstellen: Quer- oder Längsschnitte oder
Scheuerstellen an Webkanten oder eine Beschädigung von Nähten (durchtrennte
oder stark abgeriebene Garnfäden) sollten zur Ausmusterung des Zurrgurtes
führen.
Chemischer Einfluß: Er führt zu einer örtlichen Schwächung und
Aufweichung des Materials. Erkennbar ist der chemische Einfluß durch
Abplatzen von Oberflächenfasern, die herausgezogen oder abgerieben werden
können. Bei Anzeichen für einen chemischen Einfluß sollten die Zurrgurte
sofort außer Betrieb genommen werden.
Schäden durch Wärme oder Reibung: Diese Schäden sind dadurch
erkennbar, daß die Fasern ein glänzendes Aussehen bekommen und daß in
extremen Fällen eine Verschmelzung der Fasern auftreten kann.
Jeder sichtbare Schaden bedeutet ein Sicherheitsrisiko. Die Zurrgurte
müssen außer Betrieb genommen, abgelegt oder, um die versehentliche
Wiederverwendung zu verhindern, entsprechend gekennzeichnet der Instandsetzung
zugeführt werden.
Sicherheitsüberprüfungen nach den gesetzlichen Bestimmungen:
- Entsprechend der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) müssen die
Zurrgurte bzw. die damit ausgeübten Tätigkeiten (Ladungssicherung) einer
Gefahrenanalyse unterzogen und daraufhin Art, Umfang und Fristen der
erforderlicher Prüfungen festgelegt werden. Wir empfehlen, Zurrgurte
mindestens 1 x jährlich durch eine befähigte Person auf Arbeitssicherheit
überprüfen zu lassen.
|